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Carport in NRW: Wann ist eine Baugenehmigung nötig?

Die aktuelle BauO NRW nennt Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 3 m mittlerer Wandhöhe und bis 50 m² Brutto-Grundfläche außerhalb des Außenbereichs als verfahrensfrei.

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Verfahrensfrei ist nicht rechtsfrei

Auch ohne Baugenehmigungsverfahren müssen öffentlich-rechtliche Anforderungen eingehalten werden. Dazu können Abstandsflächen, Bebauungsplan, örtliche Vorschriften und Anforderungen an Zufahrt oder Entwässerung gehören.

Grenzbebauung vorher prüfen

Gerade bei schmalen Grundstücken wird der Carport häufig nahe an einer Grenze geplant. Lage, Länge, Höhe und vorhandene Grenzbebauung sollten vor Bestellung und Fundamentarbeiten geprüft werden.

Die Konstruktion folgt dem Standort

Schnee- und Windlast, Dachform, Entwässerung, Pfostenabstände und Fundamente bestimmen den Holzbau. Bei einem Anbau an das Wohnhaus kommen Fassadenanschlüsse hinzu.

Stand: 28. September 2026. Die BauO NRW wurde zum 1. September 2026 geändert.

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Projekt statt Pauschalwert

Für ein belastbares Angebot müssen Bestand, Maße, Konstruktion, Zugänglichkeit und gewünschter Leistungsumfang zusammenpassen.

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