Was die Landesbauordnung regelt
Die aktuelle BauO NRW führt Dachgauben unter bestimmten Voraussetzungen als verfahrensfreie Vorhaben auf, etwa wenn eine einschlägige städtebauliche oder örtliche Satzung Zulässigkeit, Standort und Größe regelt und die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigt ist. Daneben kann für Dachgeschossänderungen zu Wohnzwecken einschließlich Gauben eine Genehmigungsfreistellung in Betracht kommen, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Düsseldorf kann zusätzliche Vorgaben haben
Örtliche Gestaltungssatzungen unterscheiden sich deutlich. In Teilen der Karlstadt sind straßenseitig beispielsweise nur bestimmte Einzelgauben zulässig; eine Satzung in Garath-Nordwest schließt Dachgauben in ihrem Geltungsbereich aus. Deshalb ist die Adresse wichtiger als eine pauschale Aussage „genehmigungsfrei“.
Statik und Dachaufbau mitdenken
Eine Gaube unterbricht Sparren und leitet Lasten um. Wechsel, seitliche Wangen, Dachanschlüsse, Dämmung und Luftdichtheit müssen als System geplant werden.